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Allgemein

Pressemitteilung der Nahwärme Dörrenbach e.V.

Pressemitteilung vom 02.07.2009
Wahlgeschenk statt nachhaltiger Umweltpolitik?
Der Vorstand des Nahwärme Dörrenbach e.V. fordert die Landesregierung dazu auf, statt der
Verteilung von Wahlwerbegeschenken in Form von Prämien eine nachhaltige Energie- und
Umweltpolitik zu betreiben.
Die Mitteilung des Ministeriums für Umwelt vom 30.06.2009, eine Abwrackprämie für 15 Jahre alte
Heizkessel und eine Solarprämie für Sonnenstrom in Höhe von 2.5 Millionen Euro auszuschreiben,
stößt nicht nur auf Zustimmung. Zwar können aus diesem Topf mit Prämien in Höhe von je 1.000 Euro
pro Antrag in der Summe bis zu 2.500 Antragsteller gefördert werden. Jedoch fragen sich viele Bürger
des St. Wendeler Stadtteils Dörrenbach, warum die Durchführung ihres Projekts „Nahwärme für
Dörrenbach aus der örtlichen Biogasanlage“ vom Ministerium für Umwelt geradezu stiefmütterlich
behandelt, wenn nicht gar blockiert wird, während andererseits wenige Wochen vor der Wahl
landesweit Prämien verteilt werden. Dabei hätte den Dörrenbacher Bürgern schon ein Betrag von
56.000 Euro, also einem winzigen Bruchteil der nunmehr ausgeschriebenen Prämien, ausgereicht, um
das Projekt weiter zu fördern. Viele Bürger sehen daher ihre Interessen zugunsten eines
öffentlichkeits- und medienwirksamen Wahlwerbegeschenks geopfert.
In der Pressemitteilung vom 05.02.2009 ließ das Ministerium für Umwelt noch mitteilen, dass es die
Errichtung eines Nahwärmenetzes in Dörrenbach unterstützt, damit die angeschlossenen Haushalte
mit Wärme aus der Biogasanlage Sonnenhof, die derzeit ungenutzt als Abfallprodukt bei der
Stromerzeugung verpufft, versorgt werden können. Damit wäre es möglich gewesen, ca. 150
Einzelheizanlagen komplett außer Betrieb zu stellen und der Umwelt jährlich ca. 1.000 Tonnen an
Kohlendioxyd-Emissionen zu ersparen. Das Ministerium sagte zu, sich an einer Machbarkeitsstudie,
die der Verwirklichung des Projekts zwingend vorausgehen muss, mit einer Summe von rund 56.000
Euro zu beteiligen, wobei jeweils 28.000 € aus Landesmitteln und aus Mitteln der Europäischen Union
stammen sollten. Entsprechend euphorisch waren die Projektpartner, zu denen die Stadt St. Wendel
als offizieller Antragsteller der Fördermaßnahme und der Verein „Nahwärme Dörrenbach e.V.“
gehören. Denn seit 2006 wurde an dem Projekt mit Unterstützung des Instituts für
Zukunftsenergiesysteme GmbH (IZES) und der Kulturlandschaftsinitiative St. Wendeler Land e.V.
intensiv gearbeitet.
Jedoch mussten die Projektpartner bei genauerer Lektüre des Zuwendungsbescheids mit
Unverständnis zur Kenntnis nehmen, dass dieser mit Bedingungen versehen war, die die weitere
Durchführung schlechterdings unmöglich machen. Denn das Ministerium versah den Bescheid mit
einer Rückforderungsklausel für den Fall, dass das Projekt nicht verwirklicht werden kann, und das
gänzlich unabhängig vom jeweiligen Grund. Kommt also die Machbarkeitsstudie zum Ergebnis, dass
das Projekt technisch oder wirtschaftlich nicht durchführbar ist, müsste die Summe, die gerade für die
Finanzierung der Studie ausgegeben wurde, an das Land zurückgezahlt werden. Faktisch bedeutet
dies, dass der Antragsteller auf den Kosten der Machbarkeitsstudie sitzen bleibt bzw. das Risiko für
einen negativen Ausgang trägt. Letztlich handelt es sich für diesen Fall also nicht mehr um eine
Zuwendung, sondern lediglich um ein rückzahlbares Darlehen. Die Stadt St. Wendel hat daher
Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt. Nahwärme Dörrenbach e.V.
Unklar bleibt, warum einerseits 2.5 Millionen Euro per Prämie verteilt werden, während andererseits
die im Vergleich hierzu eher geringe Summe von 56.000 Euro einem bereits weit gediehenen Projekt
mit wesentlich besserer Öko-Bilanz vorenthalten wird. Denn bei Verwirklichung des Projekts
verschwinden bis zu 150 Einzelheizanlagen, während bei der Abwrackprämie für die zugesagte
Summe nur 56 Einzelheizanlagen modernisiert, aber nicht stillgelegt würden.
Bemerkenswert ist auch, dass die Prämienauszahlung unbürokratisch und schnell –in der Presse
angekündigt als schlankes Antragsverfahren nach dem Windhund-Prinzip- erfolgen soll, während der
missglückte Zuwendungsbescheid bzgl. des Nahwärmeprojekts das Ergebnis eines monatelangen
zähen Ringens war und der nunmehr Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, das
Monate oder gar Jahre andauern kann.
Ist die Prämienvergabe vor diesem Hintergrund noch als Beleg für eine nachhaltige Energie- und
Umweltpolitik oder doch eher als ein aus Steuergeldern bequem fremdfinanziertes Wahlkampfmittel,
das noch rechtzeitig vor der Wahl Früchte tragen soll, zu bewerten?
Der Vorstand

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